Finanzierung und Aufnahme
Das Ambulant Unterstützte Wohnen ist ein Angebot für Menschen mit einer geistigen Behinderung und damit einhergehenden leichten Körper– oder Sinnesbehinderungen, mit Teilleistungsschwächen im kognitiven Bereich oder mit psychosozialen Problemstellungen in Verbindung mit den genannten Behinderungen.
Im Aufnahmeverfahren wird mit der Leitung und den Mitarbeitern des Ambulant Unterstützten Wohnens genau abgeklärt, ob die Voraussetzungen für die Betreuung gegeben sind und wie sich der konkrete Hilfebedarf der Einzelnen gestaltet.
Die ambulante Leistung kann im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff. SGB XII bzw. Teilhabeleistungen nach § 55 SGB IX über den zuständigen Sozialhilfeträger oder durch den Menschen mit Behinderung ganz oder teilweise finanziert werden. Darüber hinaus können auch im Einzelfall Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z.B. Pflegeversicherung, Rentenversicherungsträger) in Anspruch genommen werden. Antragsteller ist stets der behinderte Mensch selbst.
Ambulant Unterstütztes Wohnen
Hanfelderstraße 41
82319 Starnberg
Telefon: (0 81 51) 38 80
Telefax: (0 81 51) 44 93 30
E-Mail: auw@lhsta.de
Ansprechpartnerin: Sibylle Häge

