Finanzierung und Aufnahme
Die erste Kontaktaufnahme mit unseren Heilpädagogischen Horten kann entweder durch die Eltern direkt oder durch die Schule, das Jugendamt oder eine andere Stelle erfolgen. Voraussetzung für die Aufnahme im Hort ist ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten. Über die Notwendigkeit der Aufnahme entscheidet das Jugendamt.
Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, die Einrichtung bei einem Informationsgespräch kennen zu lernen. Die Kinder können einen Schnuppernachmittag bei uns verbringen.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen trägt das zuständige Jugendamt nach § 35a SGB VIII die Hauptkosten der Betreuung. Die Eltern werden nur mit einem geringen Prozentsatz beteiligt und tragen die Kosten der häuslichen Ersparnis. Gemeinsam mit den Eltern wird ein Hilfeplan erstellt.
Heilpädagogische Horte
Schulstraße 6
82211 Breitbrunn
Tel.: (081 52) 98 94 40
Fax: (081 52) 98 94 41
E-Mail: hpt-breitbrunn@lhsta.de
Zeppelinpromenade 9
82319 Starnberg
Tel.: (081 51) 650 50 16
Fax: (081 52) 98 94 41
E-Mail: hpt-starnberg@lhsta.de
Leitung beider Einrichtungen:
Astrid Finger

