Finanzierung und Aufnahme
Hilfe will organisiert sein
Wenn Sie die Unterstützung der Offenen Hilfen benötigen, rufen Sie uns einfach an. In enger Absprache mit Ihnen und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes wählen wir die passende Betreuerin oder den passenden Betreuer aus. Je nachdem welche Art der Betreuungsform Sie wünschen wird die Betreuerin beziehungsweise der Betreuer Ihr Kind dann entweder in unserer Wohnung, bei Ihnen zu Hause oder auf einer Freizeit betreuen.
Wenn Sie für Ihr Kind Pflegegeld bekommen, können Sie folgende „Töpfe“ bei Ihrer Pflegekasse beantragen, um daraus Betreuungen bei der Lebenshilfe Starnberg zu finanzieren:
Urlaubs- und Verhinderungspflege § 39 SGB XI
- Für jedes Jahr stehen Ihnen 1.432 Euro zur Verfügung
- Sie beantragen dieses Budget bei der Pflegekasse
- Sie können direkt mit der Pflegekasse abrechnen
- Auf Ihren Wunsch kann der Leistungserbringer direkt mit der Pflegekasse abrechnen
- Sie können dieses Budget für weitere Leistungserbringer nutzen
- Wird das Budget in einem Kalenderjahr nicht aufgebraucht, verfällt es
Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45b SGB XI
- Es stehen Ihnen für ein Kalenderjahr 460,00 Euro zur Verfügung
- Sie beantragen dieses Budget bei der Pflegekasse
- Die Abrechnung erfolgt stundenweise
- Wird dieses Budget nicht aufgebraucht, ist es ins nächste Jahr übertragbar
Offene Hilfen
Zeppelinpromenade 9
82319 Starnberg
Tel.: (081 51) 65 00-260
Fax: (081 51) 65 00-261
mobil: (0172) 887 32 54
E-Mail : oh-starnberg@lhsta.de
Leitung: Lea Pfister
Weitere Ansprechpartnerin
Anke Schuster
Tel.: (081 51) 65 00-262
Die Offenen Hilfen werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert.


