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Lebenshilfe Starnberg

Finanzierung und Aufnahme

Hilfe will organisiert sein

Wenn Sie die Unterstützung der Offenen Hilfen benötigen, rufen Sie uns einfach an. In enger Absprache mit Ihnen und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes wählen wir die passende Betreuerin oder den passenden Betreuer aus. Je nachdem welche Art der Betreuungsform Sie wünschen wird die Betreuerin beziehungsweise der Betreuer Ihr Kind dann entweder in unserer Wohnung, bei Ihnen zu Hause oder auf einer Freizeit betreuen.

Wenn Sie für Ihr Kind Pflegegeld bekommen, können Sie folgende „Töpfe“ bei Ihrer Pflegekasse beantragen, um daraus Betreuungen bei der Lebenshilfe Starnberg zu finanzieren:

Urlaubs- und Verhinderungspflege § 39 SGB XI

Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45b SGB XI

Volltextsuche

Offene Hilfen
 
Zeppelinpromenade 9
82319 Starnberg
Tel.: (081 51) 65 00-260
Fax: (081 51) 65 00-261
mobil: (0172) 887 32 54
E-Mail : oh-starnberg@lhsta.de
Leitung: Lea Pfister
Weitere Ansprechpartnerin
Anke Schuster
Tel.: (081 51) 65 00-262

Die Offenen Hilfen werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert.