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Gut aufgehoben und weiterkommen

Die Heilpädagogischen Horte

Für Kinder im Grundschulalter mit Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten

Haben Sie ein Kind im Grundschulalter, dessen Entwicklung nicht altersgerecht verläuft? In unseren Heilpädagogischen Horten fördern und be­glei­ten wir Kinder mit Entwicklungsverzöge­rungen und Ver­haltensauf­fäl­ligkeiten. Durch intensive heil­pä­da­go­gische Gruppenarbeit, differenzierte therapeutische Einzel- und Gruppenförde­rung sowie freizeitpädagogische Maßnahmen unter­stützen wir die altersgerechte Entwick­lung der Kinder. 

In jeder Hortgruppe werden neun Kinder von einer Sozialpädagogin bzw. einem Sozialpädagogen und einer pädagogischen Fachkraft bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben und bei ihrer Freizeitgestaltung betreut. Für eine differenzierte Diagnostik und therapeutische Be­treuung stehen gruppenübergreifend Psy­cho­lo­gen, Heilpädagogen, Sprach­- und Ergotherapeuten zur Verfügung. Die intensive Zu­sammen­arbeit mit Eltern und Lehrern ist ein wichtiger Be­stand­teil der heilpädagogischen Förderung. Unsere Heilpädagogischen Horte sind an 220 Wochen­tagen von Unterrichtsende bis 17 Uhr geöffnet. Auch die Schulferien werden teilwei­se durch Ferienöffnungstage abgedeckt, an de­nen ganztägig ein Ferienprogramm stattfindet.

Soziales Lernen in der Gruppe

Das Leben und Lernen in einer Gruppe bildet die Grundlage der heilpädagogischen Arbeit mit den Kindern. Im Zusammensein mit an­deren Kindern lernen sie, unter pädagogischer Begleitung, mit ihren Gefühlen umzugehen, ihre Bedürfnisse und Interessen zu äußern und sich an Regeln und Absprachen zu halten. 

Die Kinder werden beim Erledigen ihrer Haus­auf­gaben angeleitet. Wir unterstützen sie bei ihrer Freizeitgestaltung und bieten Aktivitä­ten wie beispielsweise Werken, Sport, darstellendes Spiel, Musik oder Akrobatik an. Auf viel Bewe­gung, sowohl draußen als auch drinnen, legen wir großen Wert. 

Integriert in den Tagesablauf ist die Förde­rung von Sprache, Motorik, Konzentration und sozialem Verhalten.

Gezielte Einzelförderung

Die meisten Kinder benötigen neben der heil­pädagogischen Betreuung in der Gruppe zusätzliche Therapie und Förderung. Diese werden ge­leistet durch Psychologinnen und Heilpädagoginnen. Weiter ergänzen die Be­reiche Sprach- und Ergotherapie das therapeutische Spektrum. Zur Ab­stimmung und Koordination der Aktivitäten wird für jedes Kind ein Förderplan erstellt. In wöchentlichen Teamsitzungen erfolgt eine genaue Planung und Abstimmung der pädagogischen Arbeit.

Kontakte zu Eltern und zur Schule

Das aktive Mitwirken der Eltern ist unverzichtbar. Es besteht ein regelmäßiger Infor­ma­tions­austausch zwischen den Eltern und der Einrich­tung. Wir halten auch zu den Lehrern der Kinder intensiven Kontakt und besprechen das Ver­halten in der Schule und im Hort.

Die Einrichtungen in Breitbrunn und Starnberg

Die beiden Horte bieten in vier Gruppen Platz für 36 Kinder im Alter von sechs bis etwa zwölf Jahren. In Starnberg wird eine Gruppe betreut, die im Gebäude der Franziskus-Schu­le untergebracht ist. Die Einrichtung in Breit­brunn befindet sich im Dorfschulgebäude. Hier sind drei Gruppen untergebracht. In jeder Gruppe arbeiten zwei Fachkräfte mit neun Kindern. Sie werden unterstützt durch Psy­cho­logen, Heil­pä­dagogen, Sprach- und Ergo­therapeuten. 

Die Kinder erhalten täglich ein warmes Mit­tag­essen und Getränke. Die Speisen werden in der Küche in Starnberg frisch zubereitet. Für die Fahrt von der Schule zum Hort und von dort nach Hause besteht ein Fahrdienst.

Aufnahme und Finanzierung

Die erste Kontaktaufnahme mit unseren Heil­pä­da­gogischen Horten kann entweder durch die Eltern direkt beziehungsweise durch die Schule, das Jugendamt oder eine andere Stelle erfolgen. Voraussetzung für die Aufnahme im Hort ist ein kinder- und jugendpsychia­trisches Gut­ach­ten. Über die Notwendigkeit der Aufnah­me entscheidet das Jugendamt. 

Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, die Einrichtung beim Informationsgespräch anzuschauen. Die Kinder können einen Schnup­per­­nachmittag bei uns verbringen.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen trägt das zuständige Jugendamt nach § 35a SGBIII die Hauptkosten der Betreuung. Die Eltern werden nur mit einem geringen Prozentsatz be­teiligt und tragen die Kosten der häuslichen Ersparnis. Gemeinsam mit den Eltern wird ein Hilfeplan erstellt.