Ambulantes Wohnen
Büro-Öffnungszeiten
Mo, Di, Do und Fr jeweils von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Einrichtungsart
Ambulanter Dienst
Personal
- Sozialpädagog*innen
- Heilpädagog*innen
- Heilerziehungspfleger*innen
- Erzieher*innen
Angebot
Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen und beraten Sie zwei- bis dreimal pro Woche bei Ihnen zuhause.
Zielgruppe
Erwachsene mit geistiger Behinderung oder seelischer Behinderung
Aufnahme
Antragstellung beim Bezirk Oberbayern
Finanzierung
Über den Bezirk Oberbayern
Unterstützung in den eigenen vier Wänden
Das Ambulante Wohnen umfasst zum einen das Ambulant Unterstützte Wohnen, zum anderen das Betreute Einzelwohnen. Das Ambulant Unterstützte Wohnen ist ein Angebot für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung oder einer leichten körperlichen oder Sinnesbehinderung. Das Betreute Einzelwohnen richtet sich an erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung.
Beide Angebote können von Menschen genutzt werden, die von einer vollstationären Einrichtung oder dem Elternhaus in eine eigene Wohnung ziehen möchten, oder die bereits allein leben und auf Unterstützung angewiesen sind.
Unsere Klient*innen können weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich in ihren eigenen Wohnungen leben. Sie brauchen keine Unterstützung rund um die Uhr. Unsere Mitarbeitenden helfen ihnen lediglich zwei- bis dreimal pro Woche bei der Bewältigung ihres Alltags.
Unterstützungsformen
Wir begleiten unsere Klient*innen…
- … bei der Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten für die Bewältigung des Alltags.
- … beim Aufbau sozialer Kontakte sowie der aktiven und sinnvollen Freizeitgestaltung.
- … in beruflichen Fragen und bei der Kooperation mit dem Arbeitgeber.
- … bei allgemeinen organisatorischen Fragen.
- … bei Behördengängen.
- … im sozialen, gesundheitlichen und emotionalen Bereich.
- … bei der Kooperation mit den gesetzlichen Betreuer*innen.
- … in Konflikt- und Krisensituationen.
Aufnahme und Finanzierung
Im Aufnahmeverfahren klären unsere Leitung und unsere Mitarbeitenden, ob die Voraussetzungen für eine Begleitung gegeben sind und wie der konkrete Hilfebedarf aussieht.
Für das Ambulant Unterstützte Wohnen und das Betreute Einzelwohnen können die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff. SGB XII bzw. über Teilhabeleistungen nach § 55 SGB IX ganz oder teilweise finanziert werden. Außerdem können im Einzelfall Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z. B. Pflegeversicherung, Rentenversicherung) in Anspruch genommen werden. Antragsteller*in ist stets der Mensch mit Behinderung selbst.
Ambulantes Wohnen
Franziska Schmidt
Leitung
Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg
Tel.: 08151 65 00-259
E-Mail: aw@lhsta.de