Offene Hilfen

Kontakt

Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg-Söcking

Tel.: 08151 65 00-262

E-Mail: oh-starnberg@lhsta.de 

Büro-Öffnungszeiten

Mo bis Do von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Fr von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Einrichtungsart

Ambulanter Dienst, Familienentlastender Dienst

Personal

Koordination und Organisation: Sozialpädagog*innen
Durchführung: nebenamtliche bzw. ehrenamtliche Betreuer*innen

Angebot

  • Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsangebote für Menschen mit und ohne Behinderung
  • Entlastung der Familie durch individuelle Betreuungen zu Hause oder in der barrierefreien Wohnung der Offenen Hilfen

Zielgruppe

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung

Aufnahme

Durch ein persönliches Gespräch

Finanzierung

  • Über die Pflegeversicherung, wenn ein Pflegegrad vorliegt
  • Als Selbstzahler*in, wenn kein Pflegegrad vorliegt
Betreuerin hilft einem Mann beim Zusammenlegen der Wäsche
Vier Jugendliche spielen "Mensch ärgere dich nicht"

JETZT ANMELDEN: 1. Sport-Woche für Alle!

Vom 20. bis zum 25. April 2026 findet im Landkreis Starnberg die 1. Sport-Woche für Alle statt. Alle Menschen sind herzlich eingeladen, mitzumachen!

Zehn verschiedene Sportvereine aus Starnberg und Umgebung bieten im Laufe der Woche zahlreiche Sportkurse an. Dazu gehören zum Beispiel: Gymnastik, Kinderturnen, Rudern, Klettern, Tischtennis, Yoga, Taekwondo, Fußball, Pilates und vieles mehr!

Anmeldung bis zum 10. April unter folgenden E-Mail-Adressen: 

oh-starnberg@lhsta.de
oba@caritas-starnberg.de  
sportwoche@fortschritt-bayern.de 

Programm und weitere Infos: Info-Flyer

Grün-blaues Logo der Inklusiven Sporttage im Landkreis Starnberg im April 2026

Aktuelles Programm und Freizeitaktivitäten

Die Offenen Hilfen stellen sich vor

Unsere Offenen Hilfen schaffen Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. Diese umfassen zum Beispiel gemeinsames Kochen, sportliche Aktivitäten oder Musikmachen. Außerdem bieten wir Ausflüge (z. B. Ponyhof, Zoo, Freizeitpark, Kino), Ferienfreizeiten und Wochenendfahrten an. Gleichzeitig entlasten wir Angehörige, indem wir ihnen Freiräume ermöglichen, in denen sie eigenen Interessen nachgehen und in Ruhe etwas erledigen können. 

Tage- oder stundenweise Betreuungen finden entweder zu Hause oder in unserer gemütlichen, barrierefreien Wohnung mit Terrasse und Garten auf dem Gelände der Franziskus-Schule statt. Hier gibt es auch eine große Außenanlage mit vielen Spiel- und Sportmöglichkeiten. 

Unser Leistungsspektrum

Familienentlastender Dienst (FED):

  • Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen stunden- oder tageweise, aber auch über einen längeren Zeitraum zu Hause oder in der barrierefreien Wohnung der Offenen Hilfen 

  • Eins-zu-eins-Begleitung bei Aktivitäten und Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Sport, Musik) 

Freizeit, Bildung und Begegnung (FBB):

  • Gruppenaktivitäten und Ausflüge 

  • Themenspezifische Wochenendangebote

  • Offener Treff für Erwachsene 

  • Jugendclub 

Ferienfreizeiten (FFZ):

  • mehrtägige Freizeiten für Kinder - und Jugendliche (z. B. auf einem Reiterhof) 

  • Ü20-Städtereisen 

Weitere Leistungen:

  • Pflichtpflegebesuche

  • Beratung zur Finanzierung sowie Hilfe bei der Antragstellung

Unsere Betreuer*innen: Ehrenamt bzw. Nebenamt

Das Team der Offenen Hilfen sucht für Sie die richtigen Betreuer*innen aus. Diese sind nebenamtlich bzw. ehrenamtlich für die Offenen Hilfen tätig und arbeiten aus sozialem Engagement. Sie erhalten regelmäßig Schulungen in allen wichtigen Fragen rund um die Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung und treffen sich in regelmäßigen Abständen zum Erfahrungsaustausch.

Die Offene Behindertenarbeit (OBA)

Die Offenen Hilfen gestalten zusammen mit dem Caritasverband Starnberg e. V. die Offene Behindertenarbeit (OBA) im Landkreis Starnberg. Das Eintreten für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Umsetzung von Inklusion stehen dabei im Vordergrund. Wir kooperieren mit weiteren Einrichtungen und Partner*innen im Landkreis.

Finanzierung

Liegt ein Pflegegrad vor, gibt es zwei Möglichkeiten, die Leistungen der Offenen Hilfen über die Pflegeversicherung zu finanzieren: Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI genutzt werden. Ab Pflegegrad 2 steht das gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemäß § 42a SGB XI zur Verfügung. 

Liegt kein Pflegegrad vor, können Sie die Leistungen unserer Offenen Hilfen als Selbstzahler*in nutzen. 

Wir beraten Sie hierzu gerne! 

Betreuerin und zwei Jugendliche unterhalten sich am Tisch, Sonnenblumen stehen auf dem Tisch
Mehrere Menschen sitzen in einem Bus der Lebenshilfe und winken in die Kamera, eine Frau hat einen großen Teddybär auf dem Schoß

Offene Hilfen

Franziska Schmidt
Leitung

Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg

Tel.: 08151 65 00-262

E-Mail: oh-starnberg@lhsta.de 

Frau Schmidt, Leitung der Offenen Hilfen
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