Offene Hilfen
Kontakt
Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg-Söcking
Tel.: 08151 65 00-262
E-Mail: oh-starnberg@lhsta.de
Büro-Öffnungszeiten
Mo bis Do von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Fr von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Einrichtungsart
Ambulanter Dienst, Familienentlastender Dienst
Personal
Koordination und Organisation: Sozialpädagog*innen
Durchführung: nebenamtliche bzw. ehrenamtliche Betreuer*innen
Angebot
- Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsangebote für Menschen mit und ohne Behinderung
- Entlastung der Familie durch individuelle Betreuungen zu Hause oder in der barrierefreien Wohnung der Offenen Hilfen
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung
Aufnahme
Durch ein persönliches Gespräch
Finanzierung
- Über die Pflegeversicherung, wenn ein Pflegegrad vorliegt
- Als Selbstzahler*in, wenn kein Pflegegrad vorliegt
JETZT ANMELDEN: 1. Sport-Woche für Alle!
Vom 20. bis zum 25. April 2026 findet im Landkreis Starnberg die 1. Sport-Woche für Alle statt. Alle Menschen sind herzlich eingeladen, mitzumachen!
Zehn verschiedene Sportvereine aus Starnberg und Umgebung bieten im Laufe der Woche zahlreiche Sportkurse an. Dazu gehören zum Beispiel: Gymnastik, Kinderturnen, Rudern, Klettern, Tischtennis, Yoga, Taekwondo, Fußball, Pilates und vieles mehr!
Anmeldung bis zum 10. April unter folgenden E-Mail-Adressen:
oh-starnberg@lhsta.de
oba@caritas-starnberg.de
sportwoche@fortschritt-bayern.de
Programm und weitere Infos: Info-Flyer
Aktuelles Programm und Freizeitaktivitäten
Kids & Teens Programm | Januar, Februar, März 2026
Erwachsenenprogramm | Januar, Februar, März 2026
Erwachsenenprogramm | April, Mai, Juni 2026
Kurzübersicht Erwachsenenprogramm | April, Mai, Juni 2026
Ferienfreizeiten für Jugendliche | 2026
Ü20-Fahrt ins Allgäu | Mai 2026
Die Offenen Hilfen stellen sich vor
Unsere Offenen Hilfen schaffen Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. Diese umfassen zum Beispiel gemeinsames Kochen, sportliche Aktivitäten oder Musikmachen. Außerdem bieten wir Ausflüge (z. B. Ponyhof, Zoo, Freizeitpark, Kino), Ferienfreizeiten und Wochenendfahrten an. Gleichzeitig entlasten wir Angehörige, indem wir ihnen Freiräume ermöglichen, in denen sie eigenen Interessen nachgehen und in Ruhe etwas erledigen können.
Tage- oder stundenweise Betreuungen finden entweder zu Hause oder in unserer gemütlichen, barrierefreien Wohnung mit Terrasse und Garten auf dem Gelände der Franziskus-Schule statt. Hier gibt es auch eine große Außenanlage mit vielen Spiel- und Sportmöglichkeiten.
Unser Leistungsspektrum
Familienentlastender Dienst (FED):
Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen stunden- oder tageweise, aber auch über einen längeren Zeitraum zu Hause oder in der barrierefreien Wohnung der Offenen Hilfen
Eins-zu-eins-Begleitung bei Aktivitäten und Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Sport, Musik)
Freizeit, Bildung und Begegnung (FBB):
Gruppenaktivitäten und Ausflüge
Themenspezifische Wochenendangebote
Offener Treff für Erwachsene
Jugendclub
Ferienfreizeiten (FFZ):
mehrtägige Freizeiten für Kinder - und Jugendliche (z. B. auf einem Reiterhof)
Ü20-Städtereisen
Weitere Leistungen:
Pflichtpflegebesuche
Beratung zur Finanzierung sowie Hilfe bei der Antragstellung
Unsere Betreuer*innen: Ehrenamt bzw. Nebenamt
Das Team der Offenen Hilfen sucht für Sie die richtigen Betreuer*innen aus. Diese sind nebenamtlich bzw. ehrenamtlich für die Offenen Hilfen tätig und arbeiten aus sozialem Engagement. Sie erhalten regelmäßig Schulungen in allen wichtigen Fragen rund um die Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung und treffen sich in regelmäßigen Abständen zum Erfahrungsaustausch.
Die Offene Behindertenarbeit (OBA)
Die Offenen Hilfen gestalten zusammen mit dem Caritasverband Starnberg e. V. die Offene Behindertenarbeit (OBA) im Landkreis Starnberg. Das Eintreten für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Umsetzung von Inklusion stehen dabei im Vordergrund. Wir kooperieren mit weiteren Einrichtungen und Partner*innen im Landkreis.
Finanzierung
Liegt ein Pflegegrad vor, gibt es zwei Möglichkeiten, die Leistungen der Offenen Hilfen über die Pflegeversicherung zu finanzieren: Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI genutzt werden. Ab Pflegegrad 2 steht das gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemäß § 42a SGB XI zur Verfügung.
Liegt kein Pflegegrad vor, können Sie die Leistungen unserer Offenen Hilfen als Selbstzahler*in nutzen.
Wir beraten Sie hierzu gerne!
Offene Hilfen
Franziska Schmidt
Leitung
Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg
Tel.: 08151 65 00-262
E-Mail: oh-starnberg@lhsta.de