Schul- und Individualbegleitung
Büro-Öffnungszeiten
Mo bis Fr von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Einrichtungsart
Ambulanter Dienst
Personal
- Sozialpädagog*innen als Koordinator*innen des Diensts
- Mitarbeitende mit und ohne pädagogische Ausbildung in der Schul- und Individualbegleitung
Angebot
Unterstützung von Kindern mit Förderbedarf im Schulalltag sowie in Kindertageseinrichtungen
Kapazität
Wir nehmen generell Anfragen aus der Stadt und dem Landkreis Starnberg an, ggf. mit Warteliste.
Zielgruppe
Kinder- und Jugendliche im Vorschul- und Schulalter
Aufnahme
Sie müssen einen Antrag beim Bezirk Oberbayern oder beim Jugendamt Starnberg stellen.
Finanzierung
Über den Bezirk Oberbayern oder das Jugendamt Starnberg
Teilhabe in Schule und Kindertageseinrichtung
Die Schulbegleitung
Schüler*innen, die eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung haben und ohne Unterstützung am Unterricht der Regel- oder Förderschule nicht teilnehmen können, benötigen eine Schulbegleitung.
Der Umfang der Schulbegleitung ergibt sich aus dem individuellen Bedarf und wird mit den Eltern und den Lehrkräften abgestimmt.
Die Individualbegleitung
Kinder mit Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen werden durch die Individualbegleitung unterstützt. So wird den Kindern ermöglicht, am Gruppenalltag und den Förderangeboten teilzunehmen und sich in die Gemeinschaft zu integrieren.
Der Umfang der Individualbegleitung ergibt sich aus dem Unterstützungsbedarf des Kindes und wird mit den Eltern abgestimmt.
Was wir bieten
- Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Thema Behinderung, Schule und Kindertagesstätte.
- Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und vernetzen alle beteiligten Institutionen.
- Wir stellen Ihrem Kind Schul- oder Individualbegleitungen mit entsprechender Fachkompetenz zur Verfügung.
- Unsere Schul- und Individualbegleitungen erhalten Fortbildungsmöglichkeiten, Schulungen und eine professionelle Anleitung.
- Wir pflegen einen engen Kontakt zu den Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Schulbegleitung im Poolmodell an der Franziskus-Schule
An der Franziskus-Schule der Lebenshilfe Starnberg arbeiten unsere Schulbegleitungen im Poolmodell zusammen. Dadurch können statt der klassischen 1:1-Betreuung verschiedene Schüler*innen durch verschiedene Schulbegleitungen je nach Bedarf betreut werden. Wenn nötig, vertritt sich das Pool-Team untereinander, wodurch eine lückenlose Betreuung aller Schüler*innen gewährleistet werden kann.
Voraussetzungen für eine Schul- oder Individualbegleitung
Eine Schul- oder Individualbegleitung kann für Kinder und Jugendliche mit folgendem Förderbedarf beantragt werden:
- seelische, geistige oder körperliche Behinderung
- Mehrfachbehinderung
- Autismus-Spektrum-Störung
Für die Genehmigung einer Schul- oder Individualbegleitung muss ein Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Das ist entweder der Bezirk Oberbayern oder das Jugendamt Starnberg.
Für den Antrag der Schulbegleitung benötigt man ein ärztliches Gutachten sowie eine Stellungnahme der Schule. Diese muss eine Begründung für eine Schulbegleitung und den erforderlichen Stundenumfang enthalten.
Für den Antrag der Individualbetreuung ist eine Stellungnahme der Kindertageseinrichtung notwendig. Je nach Förderbedarf wird außerdem ein ärztliches Gutachten benötigt.
Schul- und Individualbegleitung
Heike Wehner
Leitung
Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg
Tel.: 08151 65 00-260
E-Mail: sib-starnberg@lhsta.de