Schul- und Individualbegleitung

Kontakt

Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg

Tel.: 08151 65 00-260

E-Mail: sib-starnberg@lhsta.de 

Büro-Öffnungszeiten

Mo bis Fr von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Einrichtungsart

Ambulanter Dienst

Personal

  • Sozialpädagog*innen als Koordinator*innen des Diensts
  • Mitarbeitende mit und ohne pädagogische Ausbildung in der Schul- und Individualbegleitung

Angebot

Unterstützung von Kindern mit Förderbedarf im Schulalltag sowie in Kindertageseinrichtungen

Kapazität

Wir nehmen generell Anfragen aus der Stadt und dem Landkreis Starnberg an, ggf. mit Warteliste.

Zielgruppe

Kinder- und Jugendliche im Vorschul- und Schulalter

Aufnahme

Sie müssen einen Antrag beim Bezirk Oberbayern oder beim Jugendamt Starnberg stellen.

Finanzierung

Über den Bezirk Oberbayern oder das Jugendamt Starnberg

Zwei Schulbegleitungen helfen zwei Schülern beim Basteln
Betreuerin liest zwei Mädchen ein Buch vor, sie sitzen auf einem Sofa

Teilhabe in Schule und Kindertageseinrichtung

Die Schulbegleitung

Schüler*innen, die eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung haben und ohne Unterstützung am Unterricht der Regel- oder Förderschule nicht teilnehmen können, benötigen eine Schulbegleitung. 

Der Umfang der Schulbegleitung ergibt sich aus dem individuellen Bedarf und wird mit den Eltern und den Lehrkräften abgestimmt.

Die Individualbegleitung

Kinder mit Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen werden durch die Individualbegleitung unterstützt. So wird den Kindern ermöglicht, am Gruppenalltag und den Förderangeboten teilzunehmen und sich in die Gemeinschaft zu integrieren.

Der Umfang der Individualbegleitung ergibt sich aus dem Unterstützungsbedarf des Kindes und wird mit den Eltern abgestimmt.

Was wir bieten

  • Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Thema Behinderung, Schule und Kindertagesstätte.
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und vernetzen alle beteiligten Institutionen.
  • Wir stellen Ihrem Kind Schul- oder Individualbegleitungen mit entsprechender Fachkompetenz zur Verfügung.
  • Unsere Schul- und Individualbegleitungen erhalten Fortbildungsmöglichkeiten, Schulungen und eine professionelle Anleitung.
  • Wir pflegen einen engen Kontakt zu den Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Schulbegleitung im Poolmodell an der Franziskus-Schule

An der Franziskus-Schule der Lebenshilfe Starnberg arbeiten unsere Schulbegleitungen im Poolmodell zusammen. Dadurch können statt der klassischen 1:1-Betreuung verschiedene Schüler*innen durch verschiedene Schulbegleitungen je nach Bedarf betreut werden. Wenn nötig, vertritt sich das Pool-Team untereinander, wodurch eine lückenlose Betreuung aller Schüler*innen gewährleistet werden kann.

Voraussetzungen für eine Schul- oder Individualbegleitung

Eine Schul- oder Individualbegleitung kann für Kinder und Jugendliche mit folgendem Förderbedarf beantragt werden:

  • seelische, geistige oder körperliche Behinderung
  • Mehrfachbehinderung
  • Autismus-Spektrum-Störung

Für die Genehmigung einer Schul- oder Individualbegleitung muss ein Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Das ist entweder der Bezirk Oberbayern oder das Jugendamt Starnberg. 

Für den Antrag der Schulbegleitung benötigt man ein ärztliches Gutachten sowie eine Stellungnahme der Schule. Diese muss eine Begründung für eine Schulbegleitung und den erforderlichen Stundenumfang enthalten. 

Für den Antrag der Individualbetreuung ist eine Stellungnahme der Kindertageseinrichtung notwendig. Je nach Förderbedarf wird außerdem ein ärztliches Gutachten benötigt.

Junge liegt in Nestschaukel und lacht
Junge fährt mit dem Kettcar über den Schulhof

Schul- und Individualbegleitung

Heike Wehner
Leitung

Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg

Tel.: 08151 65 00-260

E-Mail: sib-starnberg@lhsta.de 

Frau Wehner, Leitung der Schul- und Individualbegleitung
Stellenangebote
Mitglied werden