Die Schul- und Individualbegleitung
Standort
Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg
Telefon: (08151) - 65 00-260
E-Mail: sib-starnberg@lhsta.de
Öffnungszeiten
Bürozeiten täglich von 8-13 Uhr
Einrichtungsart
Ambulanter Dienst
Personal
Sozialpädagog*innen als Koordinator*innen des Dientes sowie Mitarbeiter*innen mit und ohne pädagogische Ausbildung in der Schul- und Individualbegleitung
Kapazität
Wir nehmen generell Anfragen aus Stadt und Landkreis Starnberg an, gegebenenfalls mit Warteliste
Einrichtung
Schul- und Individualbegleitung
Angebot
Unterstützung von Kindern mit Förderbedarf im Schulalltag sowie in der Kindertageseinrichtung
Zielgruppe
Kinder- und Jugendliche im Vorschul- und Schulalter
Aufnahme
Antrag beim Bezirk Oberbayern oder Jugendamt Starnberg
Finanzierung
Bezirk Oberbayern oder Jugendamt Starnberg
Teilhabe in der Kindertagesstätte und in der Schule
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf können eine Schule oder eine Kindertageseinrichtung zum Teil nur mithilfe einer Schul- beziehungsweise Individualbegleitung besuchen. Die Begleitung assistiert den Schüler*innen bei der Teilnahme am Unterricht und den Kita-Kindern beim Lernen und Spielen und sichert damit die Teilhabe am sozialen Leben in der Gruppe.
Durch die Schul- und Individualbegleitung der Lebenshilfe Starnberg wird die Inklusion von Kindern mit Behinderungen durch mehr Teilhabe im Regelkindergarten und Regelschulbetrieb im Landkreis Starnberg ermöglicht.
Voraussetzungen
Eine Schul- beziehungsweise Individualbegleitung kann bei Kindern und Jugendlichen mit folgendem Förderbedarf beantragt werden:
- Seelische oder geistige Beeinträchtigung
- Autismus-Spektrum-Störung
- Mehrfachbehinderung
- Körperliche Behinderung
Für die Genehmigung einer Schul- oder Individualbegleitung muss ein Antrag beim zuständigen Kostenträger - entweder beim Bezirk Oberbayern oder beim Jugendamt - gestellt werden. Bei der Schulbegleitung benötigt man hierfür ein ärztliches Gutachten sowie eine Stellungnahme der Schule mit der Begründung für eine Schulbegleitung und dem erforderlichen Stundenumfang. Für den Antrag der Individualbetreuung ist eine Stellungnahme der Kindertageseinrichtung notwendig und je nach Förderbedarf auch ein ärztliches Gutachten.
Was wir bieten
- Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Thema Behinderung, Schule und Kindertagesstätte
- Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und vernetzen alle beteiligten Institutionen
- Wir stellen Ihrem Kind Schul- beziehungsweise Individualbegleiter mit entsprechender Fachkompetenz zur Verfügung
- Unsere Schul- und Individualbegleiter erhalten Fortbildungsmöglichkeiten, Schulungen und eine gute Anleitung
- Wir halten einen engen Kontakt zu den Schulen und den Kindertagesstätten
Die Schulbegleitung
Schüler*innen, die eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung haben und ohne Unterstützung am Unterricht der Regel- oder Förderschule nicht teilnehmen können, benötigen eine Schulbegleitung. Der Umfang der Schulbegleitung ergibt sich aus dem individuellen Bedarf und wird mit den Eltern und den Lehrkräften eng abgestimmt. Durch die Schulbegleitung wird die Teilnahme am Unterricht gewährleistet.
Die Individualbegleitung
Kinder mit einem hohen Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen werden durch die Individualbegleitung unterstützt. Die Individualbegleitung ermöglicht es den Kindern am Gruppenalltag und den Förderangeboten teilzunehmen und sich in die Gemeinschaft zu integrieren. Der Umfang der Individualbegleitung ergibt sich aus dem Unterstützungsbedarf des Kindes und wird mit den Eltern abgestimmt.
Mehr Infos
Schul- und Individualbegleitung Starnberg
Heike Wehner
Leitung
Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg
Telefon: (08151) - 65 00-260
E-Mail: sib-starnberg@lhsta.de