Die Schul- und Individualbegleitung

Standort

Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg
Telefon: (08151) - 65 00-260
E-Mail: sib-starnberg@lhsta.de 

Öffnungszeiten

Bürozeiten täglich von 8-13 Uhr

Einrichtungsart

Ambulanter Dienst

Personal

Sozialpädagog*innen als Koordinator*innen des Dientes sowie Mitarbeiter*innen mit und ohne pädagogische Ausbildung in der Schul- und Individualbegleitung

Kapazität

Wir nehmen generell Anfragen aus Stadt und Landkreis Starnberg an, gegebenenfalls mit Warteliste

Einrichtung

Schul- und Individualbegleitung

Angebot

Unterstützung von Kindern mit Förderbedarf im Schulalltag sowie in der Kindertageseinrichtung

Zielgruppe

Kinder- und Jugendliche im Vorschul- und Schulalter

Aufnahme

Antrag  beim Bezirk Oberbayern oder Jugendamt Starnberg

Finanzierung

Bezirk Oberbayern oder Jugendamt Starnberg

Teilhabe in der Kindertagesstätte und in der Schule

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf können eine Schule oder eine Kindertageseinrichtung zum Teil nur mithilfe einer Schul- beziehungsweise Individualbegleitung besuchen. Die Begleitung assistiert den Schüler*innen bei der Teilnahme am Unterricht und den Kita-Kindern beim Lernen und Spielen und sichert damit die Teilhabe am sozialen Leben in der Gruppe.

Durch die Schul- und Individualbegleitung der Lebenshilfe Starnberg wird die Inklusion von Kindern mit Behinderungen durch mehr Teilhabe im Regelkindergarten und Regelschulbetrieb im Landkreis Starnberg ermöglicht.

Voraussetzungen

Eine Schul- beziehungsweise Individualbegleitung kann bei Kindern und Jugendlichen mit folgendem Förderbedarf beantragt werden:

  • Seelische oder geistige Beeinträchtigung
  • Autismus-Spektrum-Störung
  • Mehrfachbehinderung
  • Körperliche Behinderung

Für die Genehmigung einer Schul- oder Individualbegleitung muss ein Antrag beim zuständigen Kostenträger - entweder beim Bezirk Oberbayern oder beim Jugendamt - gestellt werden. Bei der Schulbegleitung benötigt man hierfür ein ärztliches Gutachten sowie eine Stellungnahme der Schule mit der Begründung für eine Schulbegleitung und dem erforderlichen Stundenumfang. Für den Antrag der Individualbetreuung ist eine Stellungnahme der Kindertageseinrichtung notwendig und je nach Förderbedarf auch ein ärztliches Gutachten.

Was wir bieten

  • Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Thema Behinderung, Schule und Kindertagesstätte
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und vernetzen alle beteiligten Institutionen
  • Wir stellen Ihrem Kind Schul- beziehungsweise Individualbegleiter mit entsprechender Fachkompetenz zur Verfügung
  • Unsere Schul- und Individualbegleiter erhalten Fortbildungsmöglichkeiten, Schulungen und eine gute Anleitung
  • Wir halten einen engen Kontakt zu den Schulen und den Kindertagesstätten

Die Schulbegleitung

Schüler*innen, die eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung haben und ohne Unterstützung am Unterricht der Regel- oder Förderschule nicht teilnehmen können, benötigen eine  Schulbegleitung. Der Umfang der Schulbegleitung ergibt sich aus dem individuellen Bedarf und  wird mit den Eltern und den Lehrkräften eng abgestimmt. Durch die Schulbegleitung wird die Teilnahme am Unterricht gewährleistet.

Die Individualbegleitung

Kinder mit einem hohen Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen werden durch die Individualbegleitung unterstützt. Die Individualbegleitung ermöglicht es den Kindern am Gruppenalltag und den Förderangeboten teilzunehmen und sich in die Gemeinschaft zu integrieren. Der Umfang der Individualbegleitung ergibt sich aus dem Unterstützungsbedarf des Kindes und wird mit den Eltern abgestimmt.

 

Schul- und Individualbegleitung Starnberg

Heike Wehner
Leitung
Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg
Telefon: (08151) - 65 00-260
E-Mail: sib-starnberg@lhsta.de 

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