Schul- und Individualbegleitung

Kontakt

Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg

Tel.: 08151 65 00-260

E-Mail: sib-starnberg@lhsta.de 

Büro-Öffnungszeiten

Mo bis Fr von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Einrichtungsart

Ambulanter Dienst

Personal

  • Sozialpädagog*innen als Koordinator*innen des Diensts
  • Mitarbeitende mit und ohne pädagogische Ausbildung in der Schul- und Individualbegleitung

Angebot

Unterstützung von Kindern mit Förderbedarf im Schulalltag sowie in Kindertageseinrichtungen

Kapazität

Wir nehmen generell Anfragen aus der Stadt und dem Landkreis Starnberg an, ggf. mit Warteliste.

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder drohender Behinderung im Vorschul- und Schulalter

Aufnahme

Sie müssen einen Antrag beim Bezirk Oberbayern oder beim Jugendamt Starnberg stellen.

Finanzierung

Über den Bezirk Oberbayern oder das Jugendamt Starnberg

Zwei Schulbegleitungen helfen zwei Schülern beim Basteln
Betreuerin liest zwei Mädchen ein Buch vor, sie sitzen auf einem Sofa

Teilhabe in Schule und Kindertageseinrichtung

Die Schulbegleitung

Unsere Schulbegleiter*innen ermöglichen Schüler*innen mit Behinderung, drohender Behinderung oder Unterstützungsbedarf die Teilnahme am Unterricht und am Schulalltag in Regel- und Förderschulen. Die Unterstützung durch unsere Schulbegleiter*innen umfasst: 

  • Individuelle Betreuung und Unterstützung während des Unterrichts und bei schulischen Veranstaltungen
  • Hilfe beim Lernen
  • Hilfe bei der Begegnung mit Mitschüler*innen
  • Betreuung in den Pausen und auf Antrag im Schullandheim
  • Unterstützung bei der sozialen Integration im Schulalltag
  • ... und vieles mehr 

Der Umfang und die Aufgaben der Schulbegleitung sind an den individuellen Bedarf der Schüler*innen angepasst und werden mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften eng abgestimmt.

Die Individualbegleitung

Für Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, bieten wir eine Individualbegleitung an. 

Eine Individualbegleitung ist in folgenden Bereichen möglich:

  • Förderkindergärten
  • Heilpädagogische Kindergärten
  • Heilpädagogische Tagesstätten
  • Regelkinderkrippen, -kindergärten und -horte 

Unsere Individualbegleiter*innen ermöglichen den Kindern die Teilnahme am Gruppenalltag und an den Förderangeboten sowie die Integration in die Gemeinschaft. 

Der Umfang und die Aufgaben der Individualbegleitung sind an den individuellen Bedarf der Kinder angepasst und werden mit den Erziehungsberechtigten und den Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtungen eng abgestimmt.

Unser Leistungsspektrum

Wir beraten Erziehungsberechtigte umfassend zu allen Fragen rund um Behinderung, Schule und Kindertageseinrichtungen. Dabei unterstützen wir bei der Antragstellung und sorgen für eine gute Vernetzung aller beteiligten Stellen. 

Für die Kinder stellen wir kompetente Schul- und Individualbegleiter*innen zur Verfügung. Diese werden durch Fortbildungen, Schulungen und fachliche Anleitung begleitet. Ein enger Austausch mit Schulen und Kindertageseinrichtungen ist für uns dabei selbstverständlich. 

Schulbegleitung im Pool-Modell an der Franziskus-Schule

An der Franziskus-Schule der Lebenshilfe Starnberg arbeiten unsere Schulbegleiter*innen im Pool-Modell zusammen. Dadurch kann - im Gegensatz zur klassischen 1:1-Betreuung – eine Schulbegleitung mehrere Schüler*innen je nach Bedarf betreuen. Wenn nötig, vertritt sich das Pool-Team untereinander, wodurch wir eine durchgängige und flexible Betreuung gewährleisten können.

Voraussetzungen für eine Schul- oder Individualbegleitung

Eine Schul- oder Individualbegleitung kann für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Starnberg mit folgenden Beeinträchtigungen beantragt werden: 

  • (Drohende) seelische oder geistige Behinderung
  • z. B. Autismus-Spektrum-Störung
  • z. B. ADHS oder ADS
  • Sprachentwicklungsstörung
  • Körperliche Behinderung
  • Mehrfachbehinderung

Antrag für eine Schul- oder Individualbegleitung

Für den Erhalt einer Schul- oder Individualbegleitung muss - abhängig von der Diagnose - beim Bezirk Oberbayern oder beim Jugendamt ein Antrag gestellt werden.  

Für die Beantragung einer Schulbegleitung ist ein ärztliches Gutachten sowie eine Stellungnahme der Schule notwendig. Diese muss eine Begründung der Notwendigkeit einer Schulbegleitung sowie den benötigten Stundenumfang beinhalten.  

Für die Beantragung der Individualbegleitung ist eine Stellungnahme der Kindertageseinrichtung notwendig und – je nach Förderbedarf - ein ärztliches Gutachten.

Junge liegt in Nestschaukel und lacht
Junge fährt mit dem Kettcar über den Schulhof

Schul- und Individualbegleitung

Heike Wehner
Leitung

Zeppelinpromenade 11
82319 Starnberg

Tel.: 08151 65 00-260

E-Mail: sib-starnberg@lhsta.de 

Frau Wehner, Leitung der Schul- und Individualbegleitung
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