Fachdienst für Inklusion

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Inklusion

Zahlreiche Kindertageseinrichtungen im Landkreis Starnberg betreuen Kinder mit Behinderung in Regeleinrichtungen - ganz im Sinne der Inklusion. Um Ihrem Kind mit Behinderung eine gute Teilhabe in Krippe, Kindergarten oder Hort zu ermöglichen, gibt es den Fachdienst für Inklusion der Interdisziplinären Frühförderstellen der Lebenshilfe Starnberg. 

Erfahrene Mitarbeiter*innen aus dem heilpädagogischen Bereich begleiten und unterstützen Ihr Kind sowie die Mitarbeitenden mit dem fachlichen Know-how der Interdisziplinären Frühförderstellen direkt in dir Kindertageseinrichtung. Diese Unterstützung erfolgt in der Gruppe oder in besonderen Fällen auch im Einzelsetting. Eine enge Kooperation mit den Erziehungsberechtigten und der Kindertageseinrichtung ist uns dabei sehr wichtig.

Was wir bieten

  • Diagnostik
  • Erstellung eines Förderplans gemeinsam mit Ihnen und der Kindertageseinrichtung
  • begleitende und unterstützende Angebote zur Teilhabe in der Kita
  • fachlicher Austausch und Beratung des pädagogischen Personals in der Kindertageseinrichtung
  • Elterngespräche in Abstimmung und Kooperation mit den Mitarbeiter*innen der Kindertageseinrichtung
  • Kooperation mit anderen Förderstellen in Absprache mit den Mitarbeiter*innen der Kindertageseinrichtung und den Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen und Organisation

  • Der Fachdienst für Inklusion kann nur in Anspruch genommen werden, wenn es in der Kindertageseinrichtung einen Integrationsplatz gibt.
  • Bei Bedarf beraten wir die Kindertageseinrichtung bei der Beantragung des Integrationsplatzes und des Fachdiensts bei den zuständigen Leistungsträgern.
  • Die konkrete Planung und Organisation der Einsätze des Fachdiensts für Inklusion erfolgt in Absprache zwischen der Leitung der Kindertageseinrichtung, den Gruppenmitarbeiter*innen und den Mitarbeiter*innen des Fachdiensts für Inklusion.
  • Die Organisation einer möglichen parallelen Frühfördermaßnahme erfolgt in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und der Kindertageseinrichtung.

Finanzierung

Der Fachdienst für die Inklusion von Kindern mit geistiger, körperlicher oder Sinnesbehinderung in Kinderkrippen und Kindergärten wird durch den Bezirk Oberbayern mit 50 Fachdienststunden finanziert und ist für die Erziehungsberechtigten kostenfrei.

Bei der Inklusion von Kindern mit seelischer Behinderung in einem Hort stehen einem Kind 80 Fachdienststunden pro Jahr zur Verfügung. Der Kostenträger ist in diesem Fall das Landratsamt Starnberg. Anträge sind beim Jugendamt des Landkreises zu stellen.

Fachdienst für Inklusion

Oßwaldstr. 1a
82319 Starnberg 

Tel.: 08151 44 92 55
Fax: 08151 44 92 66

E-Mail: ifs-starnberg@lhsta.de
 

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