Fachdienst für Inklusion

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Inklusion

Zahlreiche Kindertageseinrichtungen im Landkreis Starnberg betreuen Kinder mit Behinderung in Regeleinrichtungen – ganz im Sinne der Inklusion. Für eine bestmögliche Teilhabe der Kinder in Krippe, Kindergarten oder Hort unterstützt der Fachdienst für Inklusion der Interdisziplinären Frühförderstellen der Lebenshilfe Starnberg. 

Unsere erfahrenen heilpädagogischen Fachkräfte begleiten die Kinder sowie das pädagogische Personal direkt vor Ort in den Kindertageseinrichtungen mit dem fachlichen Know-how unserer Frühförderstellen. Die Unterstützung erfolgt je nach Bedarf in der Gruppe oder im Einzelsetting. Eine enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den Einrichtungen ist dabei zentral. 

So fördern wir die Teilhabe der Kinder am Gruppenalltag und stärken gleichzeitig die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit. Gemeinsam schaffen wir ein Umfeld, in dem Entwicklung, Vielfalt und ein gelingendes Miteinander möglich sind.

Mädchen im Krippenalter spielt mit Magneten
Drei Kindergartenkinder und eine Betreuerin spielen mit Holzbauklötzen

Unser Leistungsspektrum

  • Diagnostik
  • Erstellung eines Förderplans zusammen mit der Kindertageseinrichtung und den Erziehungsberechtigten
  • Fachlicher Austausch und Beratung des pädagogischen Personals in der Kindertageseinrichtung
  • Kontinuierliche begleitende und unterstützende Angebote zur Teilhabe in der Kindertageseinrichtung
  • Elterngespräche in Abstimmung und Kooperation mit den Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtung
  • Kooperation mit anderen Förderstellen in Absprache mit den Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtung und den Erziehungsberechtigten 

Wie wir arbeiten

Unser Fachdienst für Inklusion besteht aus heilpädagogischen Fachkräften der beiden Interdisziplinären Frühförderstellen der Lebenshilfe Starnberg. Er klärt gemeinsam mit den Kindertageseinrichtungen vor Ort Fragen zur inklusiven Betreuung. Unsere heilpädagogischen Fachkräfte erstellen zusammen mit dem pädagogischen Personal der Kindertageseinrichtungen Förderpläne und führen bei Bedarf diagnostische Abklärungen durch. Im Alltag beobachten, begleiten und unterstützen sie die Kinder – je nach Bedarf in der Gruppe oder im Einzelsetting. Dabei stehen sie im regelmäßigen Austausch mit den Kindertageseinrichtungen und den Erziehungsberechtigten.

Voraussetzungen und Organisation

  • Der Fachdienst für Inklusion kann nur in Anspruch genommen werden, wenn es in der Kindertageseinrichtung einen Integrationsplatz gibt.
  • Bei Bedarf beraten wir die Kindertageseinrichtung bei der Beantragung eines Integrationsplatzes und des Fachdiensts bei den zuständigen Leistungsträgern.
  • Die konkrete Planung und Organisation der Einsätze des Fachdiensts für Inklusion erfolgt in Absprache zwischen der Leitung der Kindertageseinrichtung, den Gruppenmitarbeitenden und den Mitarbeitenden des Fachdiensts für Inklusion.
  • Die Organisation einer möglichen parallelen Frühfördermaßnahme erfolgt in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und der Kindertageseinrichtung. 

Finanzierung

Der Fachdienst für die Inklusion von Kindern mit einer geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderung in Kindertageseinrichtungen wird über den Bezirk Oberbayern finanziert und ist für die Erziehungsberechtigten kostenfrei. Jedem Kind stehen pro Jahr 50 Fachdienststunden zur Verfügung. 

Bei der Inklusion von Kindern mit seelischer Behinderung in Horten stehen jedem Kind 80 Fachdienststunden pro Jahr zur Verfügung. Der Kostenträger ist in diesem Fall das Landratsamt Starnberg. Anträge sind beim Jugendamt des Landkreises zu stellen. 

Fachdienst für Inklusion

Oßwaldstr. 1a
82319 Starnberg 

Tel.: 08151 44 92 55
Fax: 08151 44 92 66

E-Mail: ifs-starnberg@lhsta.de
 

Eingangstür aus Glas der Frühförderstelle Starnberg
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