Fachdienst für Inklusion

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Inklusion

Sie haben ein Kind mit Behinderung und wollen es gerne eine reguläre Kindertageseinrichtung bei Ihnen vor Ort besuchen lassen? Diesem Wunsch entsprechend öffnen sich immer mehr Kindertageseinrichtungen im Landkreis, auf dem Weg der Inklusion.

Um Ihrem Kind mit Behinderung eine gute Teilhabe in der Gruppe der örtlichen Kinderkrippe, des Kindergartens oder des Hortes zu ermöglichen, gibt es den Fachdienst für Inklusion der Interdisziplinären Frühförderstellen der Lebenshilfe Starnberg. Erfahrene Mitarbeiter*innen aus dem heilpädagogischen Bereich, mit dem fachlichen Know-how der Interdisziplinären Frühförderstellen, kommen in die Kindertageseinrichtung und begleiten und unterstützen Ihr Kind sowie die Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtung. Diese Unterstützung erfolgt in der Gruppe oder in besonderen Fällen auch im Einzelsetting. Eine enge Kooperation mit den Eltern und der Kindertagesstätte ist uns dabei sehr wichtig.

Was bietet der Fachdienst für Inklusion?

Gemeinsam mit der Kindertageseinrichtung, in der Ihr Kind untergebracht ist, erstellen unsere Fachkräfte einen Förderplan und führen bei Bedarf diagnostische Abklärungen durch. 

  • Kontinuierliche begleitende und unterstützende Angebote zur Teilhabe in der Kita.
  • Erstellen eines gemeinsamen Förderplans und diagnostische Abklärung.
  • Fachlichen Austausch und Beratung des pädagogischen Personals in der Kindertageseinrichtung.
  • Elterngespräche in Abstimmung und Kooperation mit den Mitarbeiterinnen der Kita.
  • Kooperation mit anderen Stellen in Absprache mit den Mitarbeiterinnen der Kita und den Eltern.
  • Erfahrene Mitarbeiterinnen aus dem heilpädagogischen Bereich mit dem fachlichen Know-how der Interdisziplinären Frühförderstellen.

Voraussetzungen und Organisation

  • Der Fachdienst für Inklusion kann nur in Anspruch genommen werden, wenn es in der Kindertageseinrichtung einen Integrationsplatz für das Kind gibt.
  • Bei Bedarf beraten wir die Kita bei der Beantragung des Integrationsplatzes und des Fachdienstes bei den zuständigen Leistungsträgern.
  • Die konkrete Planung und Organisation der Einsätze des Fachdienstes für Inklusion erfolgt in Absprache zwischen der Leitung der Kita, den Gruppenmitarbeiterinnen und den Mitarbeiterinnen des Fachdienstes für Inklusion.
  • Die Organisation einer möglichen parallelen Frühfördermaßnahme erfolgt in Absprache mit den Eltern und der Kita.

Finanzierung

Der Fachdienst für Inklusion in der Kinderkrippe, dem Kindergarten und bei Kindern mit geistiger, körperlicher, oder Sinnesbehinderung im Hortalter, wird durch den Bezirk Oberbayern mit 50 Fachdiensteinheiten finanziert und ist für die Eltern kostenfrei.

Bei der Inklusion von Kindern mit seelischer Behinderung in einem Hort stehen dem Kind 80 Fachdienststunden im Jahr zur Verfügung. Der Kostenträger ist in diesem Fall das Landratsamt Starnberg. Anträge sind beim Jugendamt des Landkreises zu stellen.

Fachdienst für Inklusion

Oßwaldstr. 1a
82319 Starnberg
Telefon: (08151) 449 255
Fax: (08151) 449 266
E-Mail: ifs-starnberg@lhsta.de 
Telefon: 08151 650 50-16
 

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