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Offene Hilfen
Freizeit gestalten
Freiraum behalten

Die Offenen Hilfen

Freizeit- und Bildungsangebote für Menschen mit Behinderung - Entlastung der Familie

Die Offenen Hilfen, als Teil der Offenen Behindertenarbeit im Landkreis Starnberg, bieten vielfältige Angebote für Kinder-, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung sowie deren Familien an.

So schaffen wir Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, die Spaß machen und bei denen man etwas zusammen mit seinen Freunden erleben kann. Wir besuchen zum Beispiel einen Ponyhof, fahren in den Freizeitpark oder gehen ins Kino. Man kann auch bei uns regelmäßig Kochen, Sport oder Musik machen. Gleichzeitig werden die Familienangehörigen entlastet und können auch mal ihren Interessen nachgehen.

Betreuungen finden entweder Zuhause oder in unserer gemütlichen Wohnung auf dem Gelände der Franziskus-Schule mit Terrasse und Garten statt. Hier gibt es auch eine große Außenanlage mit vielen Spiel- und Sportmöglichkeiten.

Wir beraten Sie gerne, das passende Angebot für Sie und Ihre Familie zu finden und stehen Ihnen sowohl bei Fragen zur Finanzierung als auch bei anderen Formalitäten gerne zur Verfügung. 

Leistungsspektrum Offene Hilfen

Die Offenen Hilfen bieten verschiedene Angebote für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige an:

  • Betreuung und Pflege des behinderten Menschen stunden- sowie tageweise, aber auch über einen längeren Zeitraum im Elternhaus oder in der Wohnung der Lebenshilfe Starnberg
  • Themenspezifische Wochenendangebote in der Wohnung der Lebenshilfe Starnberg
  • Begleitung bei Aktivitäten und Veranstaltungen wie zum Beispiel Konzerte, Fußballspiele, Disco 
  • Freizeit-, Bildungs-, und Begegnungsangebote wie Reiten, Kochen, Sport oder Musik
  • Mehrtägige Freizeiten in den Ferien
  • Offener Treff für Erwachsene
  • Mini- und Jugendclub
  • Pflichtpflegebesuche
  • Beratung zur Finanzierung sowie Hilfe bei der Antragstellung

Freizeit gestalten - mit Freunden etwas erleben

Um Eltern und Angehörigen Freiräume zu schaffen, organisieren die Offenen Hilfen individuelle Betreuungseinsätze. Ob es sich um eine stundenweise Betreuung handelt beziehungsweise um eine tage­weise Betreuung in der Wohnung der Offenen Hilfen oder auch um eine persönliche Betreuung im häuslichen Umfeld – wir schaffen für Sie das entsprechende Angebot. So wird der Mensch mit Behinderung im Alltag unterstützt und die Familie erhält den Freiraum, eigenen Interessen und Anliegen nachzukommen und die freie Zeit zu nutzen.

Unsere Betreuerinnen und Betreuer

Das Team der Offenen Hilfen sucht für Sie den geeigneten Be­treuer aus. Diese sind nebenamtlich für die Offenen Hilfen tätig und arbeiten aus sozialem Engagement. Unsere Betreuerinnen und Betreuer erhalten regelmäßig Schulungen in allen wichtigen Fragen der Betreuung behinderter Menschen und treffen sich in regelmäßigen Abständen zum Erfahrungsaustausch. 

Wir sind Teil der Offenen Behindertenarbeit (OBA)

Die Offenen Hilfen gestalten zusammen mit dem BRK Kreisverband und dem Caritasverband Starnberg die Offene Behindertenarbeit (OBA) im Landkreis Starnberg. Das Eintreten für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Umsetzung von Inklusion stehen dabei im Vordergrund. Hier kooperieren wir mit weiteren Einrichtungen und Partnern im Landkreis.

Finanzierung

Wenn Sie für Ihr Kind Pflegegeld bekommen, können Sie folgende „Töpfe“ bei Ihrer Pfle­gekasse beantragen, um daraus Betreuungen bei der Lebenshilfe Starnberg zu finanzieren:

Urlaubs- und Verhinderungspflege § 39 SGB XI

  • Für jedes Jahr stehen Ihnen 1.612 Euro, max. sechs Wochen zur Verfügung, mind. Pflegegrad 2
  • Sie beantragen dieses Budget bei der Pflegekasse
  • Sie können direkt mit der Pflegekasse abrechnen
  • Auf Ihren Wunsch kann der Leistungserbringe direkt mit der Pflegekasse abrechnen
  • Sie können dieses Budget für weitere Leistungserbringer nutzen
  • Wird das Budget in einem Kalenderjahr nicht aufgebraucht, verfällt es.

Entlastungsbetrag § 45b SGB XI

  • Es stehen Pflegebedürftigen 125 Euro im Monat zur Verfügung
  • Sie beantragen das Budget bei der Kasse, die Abrechnung erfolgt über die Offenen Hilfen
  • Wird dieses Budget nicht aufgebraucht, ist es ins nächste Jahr übertragbar.