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Damit Inklusion gelingen kann

Der Fachdienst für Inklusion der Interdisziplinären Frühförderstellen in Kitas

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Inklusion

Viele Eltern von Kindern mit Behinderung haben den Wunsch nach einem Platz in der örtlichen  Kindertageseinrichtung. Diesem Wunsch entsprechend machen sich immer mehr Kindertageseinrichtungen im Landkreis auf den Weg der Inklusion.

Um dem Kind eine gute Teilhabe in der Gruppe der örtlichen Kinderkrippe, des Kindergartens oder des Hortes zu ermöglichen, gibt es den Fachdienst für Inklusion der Interdisziplinären Frühförderstellen der Lebenshilfe Starnberg. Die pädagogischen Fachkräfte des Fachdienstes kommen in die  Kindertageseinrichtung und begleiten und unterstützen das Kind auf seinem Weg in seiner Gruppe.

Wie arbeiten wir?

Die Fachkräfte des Inklusionsfachdienstes besprechen vor Ort gemeinsam mit der Kindertageseinrichtung die Fragen der inklusiven Betreuung, erstellen zusammen mit dem pädagogischen Personal vor Ort einen  Förderplan und führen bei Bedarf diagnostische Abklärungen durch. Sie beobachten, begleiten und unterstützen das Kind im Alltag. Diese Unterstützung erfolgt in der Gesamtgruppe der Kita oder in besonderen Fällen im Einzelsetting.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes für Inklusion stehen im regelmäßigen Austausch mit der Kindertageseinrichtung und den Eltern.

Der Fachdienst für Inklusion bietet:

  • Kontinuierliche begleitende und unterstützende Angebote zur Teilhabe in der Kita.
  • Erstellen eines gemeinsamen Förderplans und diagnostische Abklärung.
  • Fachlichen Austausch und Beratung des pädagogischen Personals in der Kindertageseinrichtung.
  • Elterngespräche in Abstimmung und Kooperation mit den Mitarbeiterinnen der Kita.
  • Kooperation mit anderen Stellen in Absprache mit den Mitarbeiterinnen der Kita und den Eltern.
  • Erfahrene Mitarbeiterinnen aus dem heilpädagogischen Bereich mit dem fachlichen Know-how der Interdisziplinären Frühförderstellen.

Voraussetzungen und Organisation

  • Der Fachdienst für Inklusion kann nur in Anspruch genommen werden, wenn es in der Kindertageseinrichtung einen Integrationsplatz für das Kind gibt.
  • Bei Bedarf beraten wir die Kita bei der Beantragung des Integrationsplatzes und des Fachdienstes bei den zuständigen Leistungsträgern.
  • Die konkrete Planung und Organisation der Einsätze des Fachdienstes für Inklusion erfolgt in Absprache zwischen der Leitung der Kita, den Gruppenmitarbeiterinnen und den Mitarbeiterinnen des Fachdienstes für Inklusion.
  • Die Organisation einer möglichen parallelen Frühfördermaßnahme erfolgt in Absprache mit den Eltern und der Kita.

Finanzierung

Der Fachdienst für Inklusion in Kinderkrippe, Kindergarten und bei Kindern mit geistiger, körperlicher oder Sinnesbehinderung im Hortalter wird durch den Bezirk Oberbayern mit 50 Fachdiensteinheiten finanziert und ist für die Eltern kostenfrei.

Bei der Inklusion von Kindern mit seelischer Behinderung in einem Hort stehen dem Kind 80  Fachdienststunden im Jahr zur Verfügung. Der Kostenträger ist in diesem Fall das Landratsamt Starnberg. Anträge sind beim Jugendamt des Landkreises zu stellen.