Die Stiftung Lebenshilfe Starnberg

Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Wollen Sie ...
... sich selbst einen Herzenswunsch erfüllen?
... Menschen mit Behinderung im Landkreis Starnberg unterstützen?
... als Stifter*in Gutes tun?
... eine Stiftung für Ihren Nachlass regeln?
... oder einfach nur Steuern sparen?

Dann unterstützen Sie die Stiftung „Lebenshilfe Starnberg“!

Dauerhaft Gutes tun und einen bleibenden Wert schaffen

Die Stiftung Lebenshilfe Starnberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderung im Landkreis Starnberg zu unterstützen und fördern. Durch finanzielle Hilfen stärkt die Stiftung die verschiedenen Einrichtungen der Lebenshilfe Starnberg und stellt somit sicher, dass Menschen mit Behinderung auch in Zukunft neue Perspektiven eröffnet werden. Dank der Stiftung können wir die notwendigen Angebote in hoher Qualität und stabilem Umfang weiterführen. 

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, ganz persönlich zu bestimmen, wie Ihr gestiftetes Vermögen eingesetzt wird. Ihr Beitrag bleibt als dauerhaftes Eigentum der Stiftung erhalten und bewirkt über lange Zeit hinweg Gutes. Mit Ihrer Hilfe können wir schnelle und unbürokratische Unterstützung leisten und so gemeinsam einen positiven Unterschied im Leben vieler Menschen machen.

Wie können Sie helfen?

Grundsätzlich können Sie der Stiftung Lebenshilfe Starnberg Geld- oder Sachwerte jeder Art zuführen.

Bei Geldspenden entscheiden Sie selbst, ob Sie ein Projekt gezielt fördern oder ob Sie die Verwendung der Stiftung überlassen.

Für Zustiftungen in das Grundstockvermögen eignen sich neben Geldmitteln zum Beispiel auch Immobilien.

Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Zustiftungen
  • Berücksichtigung der Stiftung in Ihrem Testament
  • Schenkungen
  • Spenden
  • Erlöse aus Benefizveranstaltungen, Jubiläen und Konzerten

Durch eine Zustiftung, oder auch eine testamentarische Verfügung, wird ein bleibender Wert geschaffen, der den Stiftungszweck dauerhaft unterstützt. So wird ein gesichertes Fundament für die langfristige Arbeit der Lebenshilfe gelegt, damit Menschen mit Behinderung in allen Altersstufen gefördert und begleitet werden können.

Warum soll ich stiften?

Durch die Zustiftung, das Vermächtnis oder die Spende können innovative Projekte und notwendige Angebote für Menschen mit Behinderung, Teilhabeleistungen sowie einzelne Personen mit ihren besonderen Bedürfnissen gefördert werden.

Die Stiftung ist vom zuständigen Finanzamt als steuer- und spendenbegünstigt anerkannt und kann Spendenbescheinigungen ausstellen. Sie können also erheblich Steuern sparen und gleichzeitig Gutes tun - Gestalten Sie als Stifter*in die Zukunft von Menschen mit Behinderung mit!

Haben Sie noch Fragen?

Edith Dieterle
Leutstettener Str. 22
82319 Starnberg

Telefon: (08151) 276-270
E-Mail: stiftung-lebenshilfe-starnberg@lhsta.de

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